Schadensgutachten in Haftpflicht sowie im Kaskofall für sämtliche KFZ
Sobald ein Unfall geschehen ist, geht es darum, den Schaden begutachten zu lassen. Dabei steht jedem Geschädigten es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe bei einem Unfall zu beauftragen. Die Kosten für einen sogenannten Sachverständigen Gutachter sind dabei erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Um Schadensersatz einfordern zu können, ist es wichtig, eine vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenshöhe zu gewährleisten. Nur so kann dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Damit es keine Unstimmigkeiten in der Schadenshöhe gibt, ist eine Beweissicherung unumgänglich. Das sollte jedoch ein Gutachter durchführen, der sich in diesem Bereich bestens auskennt.
Der Kaskoschaden
Eine weitere Möglichkeit im Bereich Schadengutachten ist der Kaskoschaden. Hier werden die Kosten dann übernommen, wenn ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt. Hierbei kann ein Anspruch auf Ersatz vorliegen, wenn unfallbedingte Schäden vorhanden sind. Es handelt sich hierbei ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die man strikt trennen muss von Schadensersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistungen richtet sich immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Viele Versicherungsnehmer haben hierbei eine Selbstbeteiligung zu tragen.