Schadensgutachten in Haftpflicht sowie im Kaskofall für sämtliche KFZ

Sobald ein Unfall geschehen ist, geht es darum, den Schaden begutachten zu lassen. Dabei steht jedem Geschädigten es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe bei einem Unfall zu beauftragen. Die Kosten für einen sogenannten Sachverständigen Gutachter sind dabei erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Um Schadensersatz einfordern zu können, ist es wichtig, eine vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenshöhe zu gewährleisten. Nur so kann dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Damit es keine Unstimmigkeiten in der Schadenshöhe gibt, ist eine Beweissicherung unumgänglich. Das sollte jedoch ein Gutachter durchführen, der sich in diesem Bereich bestens auskennt.

Wertminderung ermitteln und Schadensumfang festlegen

Auch wenn es um den Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges geht, ist die Tatsache eines Unfalles offenbarungspflichtig. Deswegen ist es sinnvoll, ein Schadensgutachten zu beauftragen, der nicht nur Lichtbilder vornimmt, sondern auch dem eventuellen Kaufinteressenten den genauen Schadensumfang darlegen kann. Ebenfalls kann ein Wert Minderungsanspruch erst dann gestellt werden, wenn dies mit einem Schadensgutachten belegt wurde. Ohne einen Kfz-Sachverständigen kann es schnell zu Wertminderung oder Nutzungsausfall kommen, ohne dass Sie als Geschädigter davon wissen. Auch gibt es oftmals Ärger über die Reparaturdurchführung, wenn keine Beweissicherung vorliegt.

Der Haftpflichtschaden

Nach §249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden zu ersetzen, den er durch den Unfall verursacht hat. Hierbei sollte der Unfallgeschädigte danach so stehen, wie es gewesen wäre, bevor der Unfall eingetreten ist. Bei einem Haftpflichtschadenfall tritt laut Gesetz an der Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten ein. Hierbei können dann die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Im Vergleich dazu gibt es hier doch noch Ansprüche aus der Kaskoversicherung.

Der Kaskoschaden

Eine weitere Möglichkeit im Bereich Schadengutachten ist der Kaskoschaden. Hier werden die Kosten dann übernommen, wenn ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt. Hierbei kann ein Anspruch auf Ersatz vorliegen, wenn unfallbedingte Schäden vorhanden sind. Es handelt sich hierbei ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die man strikt trennen muss von Schadensersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistungen richtet sich immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Viele Versicherungsnehmer haben hierbei eine Selbstbeteiligung zu tragen.